AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit der AGB

1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen zwischen uns und dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese AGB gelten ausschließlich. Sie gelten auch für Bestellungen, die über von uns genutzte Online-Plattformen (z.B. Shopify-Shops, Amazon Marketplace, eBay, Shopware oder vergleichbare Plattformen) ausgelöst werden, sofern wir Vertragspartner des Kunden sind. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen - insbesondere in Einkaufsbedingungen - des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich und in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, selbst dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Leistungen vorbehaltlos ausführen oder die Zahlungen entgegennehmen.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

1.3 „Plattform(en)“ sind von Dritten betriebene eCommerce-Dienste, insbesondere Amazon Marketplace, Shopify, Shopware, eBay sowie vergleichbare gegenwärtige und zukünftige von uns genutzte Shop-Systeme oder Marktplätze. 

1.4 „FBM“ bezeichnet Versand durch den Verkäufer; „FBA“ bezeichnet Versand/Logistik durch Amazon (Fulfillment by Amazon).

2. Angebot und Bestellung

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit die Angebote bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Aufträge des Kunden werden erst durch Bestätigung von uns in Schriftform oder Textform oder durch Lieferung von uns verbindlich.

2.2 Bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt wegen ausbleibender Selbstbelieferung setzt voraus, dass wir mit einem zuverlässigen Vorlieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft über dieselbe Ware und Menge geschlossen haben, die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich. Wir sind weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

2.3 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Textform und ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

2.4 Bei Bestellungen über Plattformen kommt der Vertrag zustande, wenn wir die Bestellung in der Plattformoberfläche annehmen, in Textform bestätigen oder die Ware versenden. Plattformseitige automatische Bestell- oder Statusmitteilungen stellen keine Annahme dar, sofern nicht ausdrücklich als Annahme bezeichnet. 

2.5 Unsere Darstellung von Waren auf Plattformen ist keine verbindliche Offerte; Irrtümer, Produkt-/Preisaktualisierungen und Verfügbarkeitsänderungen bleiben vorbehalten. 

2.6 Technische Fehler, Daten- oder Übermittlungsfehler (z.B. fehlerhafte Preis-/Bestandsanzeige) berechtigen uns zur Anfechtung; bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten wir unverzüglich.

3. Preise

3.1 Unsere Preise gelten "ab Werk (EXW)"; die Kosten für die Verpackung sind nicht enthalten. Maßgeblich für die Berechnung des Preises sind unsere jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistung aktuellen Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten wir zwischen Vertragsschluss und Lieferung und/oder Leistung unsere Preise für das zu liefernde Produkt oder die zu erbringende Leistung allgemein erhöhen, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der noch nicht gelieferten Menge vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Für den Fall, dass Materialpreise nach einem Zeitraum von mehr als drei Monaten seit dem Zeitpunkt der Erstellung des verbindlichen Angebots nachweislich um mehr als 5 % gestiegen oder gefallen sind, vereinbaren die Parteien, über eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verhandeln. Die Parteien berücksichtigen bei der Anpassung ausschließlich nachvollziehbare, kostenbasierte Faktoren und wenden die Anpassung bei Steigerungen wie bei Senkungen nach gleichen Maßstäben an.

3.3 Angegebene Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ab Werk (EXW, Incoterms 2020) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten. 

3.4 Gebühren und Entgelte von Plattformen oder Zahlungsdienstleistern sind vom Kunden zu tragen, sofern sie aufgrund der von ihm gewählten Zahlungs- oder Abwicklungsart anfallen und nicht bereits im Preis enthalten sind. 

3.5 Vereinbarte Skonti gelten nicht für Fracht-, Versicherungs- und Plattform-/PSP-Gebühren.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig und durch Banklastschrift oder gemäß den mit uns vereinbarten Konditionen auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu zahlen. Auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung genannte Zahlungsfristen, insbesondere auch für die Fristberechnung bei Skontoabzügen, beginnen mit dem Rechnungsdatum. Vereinbarte Skontoabzüge des Kunden sind nur zulässig, sofern der Kunde mit der Begleichung anderweitiger fälliger Rechnungen von uns nicht in Verzug ist. An- und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Auszahlungsbetrag unserem Konto endgültig gutgeschrieben ist.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale von 40,00 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.4 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung unser Eigentum ("Vorbehaltsware"). Bei Vorliegen eines Kontokorrents im Rahmen der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt dies bis zur Erfüllung der jeweiligen Saldoforderungen.

5.2 Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware zusammen mit Ware, die sich im Eigentum Dritter befindet, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so überträgt der Kunde schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an der neuen Sache an uns.

5.3 Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns an diese ab; sofern wir im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben haben, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns in Höhe der dann noch von uns offenen Forderungen an uns ab. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Vorbehaltsware oder die abgetretene Forderung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übertragen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab.

5.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15%, so verzichten wir insoweit auf Sicherheiten.

5.6 Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

5.7 Lagert oder bearbeitet ein Fulfillment-Dienstleister (z.B. Amazon) unsere Vorbehaltsware, handelt dieser als Verwahrer/Erfüllungsgehilfe; Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bleiben unberührt. Der Kunde tritt hiermit etwaige Ansprüche gegen den Fulfillment-Dienstleister auf Herausgabe der Vorbehaltsware im Sicherungsfall an uns ab.

5.8 Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen und im zumutbaren Umfang bei der Durchsetzung unserer Rechte mitzuwirken. 

5.9 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 15 %, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

6. Lieferzeit, Gefahrenübergang

6.1 Sind für die Erbringung unserer Leistung Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich, beginnen Liefer-, Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen erst mit Erfüllung der Mitwirkungshandlung zu laufen.

6.2 Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt EXW (Incoterms 2020) vereinbart.

6.3 Der Gefahrübergang richtet sich nach den vereinbarten Incoterms. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch uns auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

6.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt EXW (Incoterms 2020). Organisieren wir ausnahmsweise den Versand (FBM), geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem ersten Frachtführer übergeben. 

6.5 Beim Versand via FBA geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem vom Fulfillment-Dienstleister benannten Lager übergeben wurde; ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Risiken der Lagerung, Umlagerung und weiteren Beförderung. 

6.6 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten gegen übliche Risiken versichert. 

6.7 Mitwirkungspflichten des Kunden (z.B. rechtzeitige Spezifikationen, Freigaben) verschieben Lieferfristen bis zur Erfüllung der Mitwirkung zuzüglich angemessener Anlauffrist.

7. Verpackung

7.1 Verpackung wird besonders berechnet.

7.2 Soweit wir zur Belieferung des Kunden Mehrweg-Transportverpackungen einsetzen, holt ein Systempartner von uns die Mehrweg-Transportverpackungen in Absprache mit dem Kunden je nach Anfall wieder ab. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Entsorgung der Mehrweg-Transportverpackungen durch einen Systempartner von uns und/oder deren Hilfspersonen nach jeweiliger Absprache während der üblichen Geschäftszeiten. Der Kunde erklärt sich bereit, die Mehrweg-Transportverpackungen bis zur Entsorgung ordnungsgemäß zu lagern und im Allgemeinen am 2. Werktag, jedoch nicht später als 14 Tage nach Anlieferung, zur Abholung bereitzustellen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Mehrweg-Transportverpackungen pfleglich zu behandeln, vor Verunreinigungen, Beschädigungen und Verlusten zu schützen und lediglich für den Transport und die Aufbewahrung der angelieferten Produkte im Bereich des eigenen Betriebes zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiter, Angaben eines Systempartners von uns zu Art und Menge angelieferter oder abgeholter Mehrweg-Transportverpackungen zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge dieser Angaben durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, so sind diese Angaben für den Kunden verbindlich, sofern unser Systempartner darauf hinwies, dass das Unterlassen einer Beanstandung der Angaben des Systempartners innerhalb einer angemessenen Frist als Zustimmung zu diesen Angaben gilt. 

7.4 Soweit der Kunde die Ware weiterverpackt oder mit Ware befüllt, obliegen ihm die Pflichten aus dem Verpackungsrecht/erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für diese Verpackungen/Verpackungsbestandteile. Unsere Verantwortlichkeit beschränkt sich auf von uns eingesetzte Transportverpackungen sowie ggf. ausdrücklich übernommene Rücknahme-/Lizenzierungspflichten. 

7.5 Der Kunde hat Verpackungen sachgerecht zu lagern, zu verwenden und die Angaben unseres Systempartners zu Art/Menge der Mehrweg-Transportverpackungen unverzüglich zu prüfen; unterbleibt eine Rüge in angemessener Frist, gelten die Angaben als bestätigt.

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Diese Obliegenheit des Kunden bezieht sich bei Teillieferungen auf jede einzelne Teilmenge. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Transportbedingte Schäden richten sich nach der vereinbarten Gefahrtragungsregel (Incoterms/Versandmodell). Eine Haftung unsererseits besteht nur, soweit wir die Gefahr tragen oder eine Versicherung ausdrücklich übernehmen. Der Kunde sollte uns, bei Verwendung von Gläserverschlüssen, den jeweiligen Verwendungszweck mitteilen, um den geeigneten Verschluss herausfinden zu können. Ansonsten hat der Kunde eigenverantwortlich Abpack- und Füllversuche durchzuführen, um die Eignung der Verpackung festzustellen. Plattformvorgaben zu Rückgaben/Fristen begründen kein Anerkenntnis und ändern weder Rügeobliegenheiten noch Verjährungsfristen des mit dem Kunden bestehenden Vertrages.

8.2 Eine Rüge berechtigt den Kunden nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.

8.3 Bei rechtzeitigen und begründeten Rügen sind die Mängelansprüche des Kunden zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir berechtigt, zwischen Neulieferung und Nachbesserung zu wählen. Wenn die Nacherfüllung durch uns fehlschlägt, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer bleiben hiervon unberührt. Die Verjährung beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Davon unberührt bleiben Ansprüche bei Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

8.4 Wir leisten keine Gewähr für die Freiheit von Schutzrechten Dritter hinsichtlich kundenseitig bereitgestellter Inhalte, Entwürfe oder Spezifikationen; hierfür trägt der Kunde die Verantwortung und stellt uns insoweit frei. Im Übrigen liefern wir die Ware frei von Rechten Dritter nach Maßgabe des gewöhnlichen Gebrauchszwecks am vereinbarten Lieferort. Von uns gefertigte Entwürfe in Formen und Druckvorlagen bleiben unser Eigentum und dürfen als Muster gegenüber Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung verwendet werden. Entwürfe und Zeichnungen werden, falls kein Auftrag erteilt wird, zu den Selbstkosten berechnet.

8.5 Die Freigabe zur Produktion bzw. Veröffentlichung obliegt dem Kunden. Der Kunde übernimmt mit seiner Freigabe die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Nach der Freigabe und Druckreifeerklärung durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der vorgelegten Unterlagen befreit. Der Kunde garantiert, dass die uns bereitgestellten Grafiken, Bilder und Inhalte keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Wir sind nicht verpflichtet die Schutzrechte gegenüber Dritten zu überprüfen. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Weiterhin kann es aus produktionstechnischen Gründen zu geringen Farbabweichungen kommen. Diese sind technisch bedingt und nicht zu beanstanden. Diese Pflichten gelten auch für Inhalte in Online-Listings (z.B. Produkttexte, Marken, Bilder) und für regulatorische Angaben (z.B. Kennzeichnungen). Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, soweit Inhalte/Angaben vom Kunden stammen.

8.6 Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen, wenn andere Stoffe und Waren, als die von uns ausdrücklich als zulässig bezeichneten, in die von uns gelieferte Ware abgepackt oder eingefüllt werden.

8.7 Wir haften auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur in den nachfolgenden Fällen:

  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei grober Fahrlässigkeit begrenzt ist, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
  • im Rahmen einer Garantie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  • bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzung - gleich, ob vertraglich oder außervertraglich - durch uns, unsere leitenden Angestellten oder andere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

9. Besondere Bedingungen für Online-Plattformen

9.1 Soweit Plattformen zwingende Vorgaben für Bestell-, Zahlungs- oder Retourenprozesse vorsehen, erfüllen die Parteien diese im Außenverhältnis. Im Innenverhältnis gelten ausschließlich diese AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

9.2 Erklärungen können über die Plattformfunktionen oder in Textform abgegeben werden; die Plattformprotokolle gelten als Nachweis der Abgabe/Zuordnung. 

9.3 Erfolgt die Zahlung über die Plattform/PSP, gilt die Zahlung erst bei endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt; Chargebacks gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie in dessen Verantwortungsbereich fallen. 

9.4 Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Marken, Designs, Texte, Kennzeichnungen) rechtmäßig sind und Plattformrichtlinien einhalten; Ziffer 8.5 gilt entsprechend. 

9.5 Für Gefahrenübergang, Lagerung und Versicherung gelten Ziffer 6.5 - 6.7. Etwaige von der Plattform gezahlte Erstattungen mindern keine gesetzlichen/vertraglichen Mängelrechte des Kunden. 

9.6 Plattformseitige Vertragsstrafen/Gebühren, die auf Pflichtverletzungen des Kunden beruhen (z.B. unzutreffende Inhalte, unzulässige Kennzeichnungen), trägt der Kunde; wir können entsprechende Beträge weiterbelasten.

10. Höhere Gewalt

10.1 Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Naturereignisse, Epidemien, Seuchen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Rohstoff- und Energie- oder Hilfsstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Streiks, Aussperrungen, Krieg, politische Unruhen, Terrorakte, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die Verfügbarkeit der Ware aus der Anlage, aus welcher wir die Ware beziehen, reduzieren, so dass wir unsere vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer interner oder externer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen können, sind wir für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden und nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen. 

10.2 Die vorstehende Regelung gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für uns nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

10.3 Als Störung im Sinne dieser Ziffer gelten auch schwerwiegende Ausfälle von Plattform-, Cloud-, Rechenzentrums- oder Zahlungsdienstleister-Infrastrukturen, soweit außerhalb unseres Einflussbereichs, sowie Cyberangriffe auf solche Infrastrukturen.

11. Geheimhaltung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle technischen und kaufmännischen Informationen in Bezug auf die Ware und andere Informationen einschließlich technischer und kaufmännischer Geschäftsgeheimnisse, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund der Umstände, unter denen sie zur Verfügung gestellt oder dem Kunden bekannt wurden, als vertraulich angesehen werden müssen (nachfolgend insgesamt „Know-How“), vertraulich zu behandeln und Dritten, insbesondere Wettbewerbern von uns, nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen.

11.2 Dieser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen keine Informationen, welche:

  • dem Kunden nachweislich durch Schriftstücke, Dokumentationen oder andere Beweismittel zu dem Zeitpunkt bereits bekannt waren, in welchem sie ihm von uns zur Verfügung gestellt wurden, ohne dass diese Kenntnis auf der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen beruht; oder
  • ohne Einwirken des Kunden öffentlich zugänglich waren; oder
  • dem Kunden ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung von einem Dritten überlassen wurden, der diese Informationen nicht mittelbar oder unmittelbar von uns erhalten hat.

11.3 Wir behalten sich alle Rechte an dem Know-How vor.

11.4 Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und uns erfüllt sind.

11.5 Der Kunde verpflichtet sich, uns und unsere Geschäftstätigkeit zu schützen, und stimmt zu, dass die Leistung von Schadensersatz eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Klausel 11 nur unangemessen kompensieren würde. Des Weiteren akzeptiert und bestätigt der Kunde, dass eine erfolgte oder drohende Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen uns irreparable Schäden zufügen würde und dass es uns daher zusätzlich zu sämtlichen gesetzlichen und sonstigen Ansprüchen berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung gegen die erfolgte, drohende oder fortgesetzte Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung zu erwirken, wenn wir darlegen können, dass durch die Verletzung Schäden entstehen können, ohne dass wir aber verpflichtet wären, tatsächliche Schäden nachzuweisen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte sich eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

12.2 Gerichtsstand ist unser Sitz oder - nach unserer Wahl - der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

12.3 Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms 2020 auszulegen.

12.4 Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Wir informieren Kunden in Textform oder über die verwendete Plattform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf weisen wir gesondert hin. 

12.5 Soweit Schriftform vereinbart ist, genügt Textform, sofern nicht zwingendes Recht Schriftform erfordert. Ziffer 2 bleibt unberührt. 

12.6 Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt fehlender rechtlicher Hindernisse nach anwendbarem Außenwirtschafts-, Sanktions- und Zollrecht. Der Kunde wird erforderliche Auskünfte/Dokumente bereitstellen.

12.7 Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO, BDSG). Informationen zur Datenverarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen; sie ist Vertragsbestandteil, soweit wir im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten.

Hilden, Dezember 2025